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Die Auszeichnung „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer neu erbauter oder sanierter Wohngebäude, wohnähnlicher Gebäude sowie beheizter Nichtwohngebäude, die zum Zeitpunkt der Bewerbung definierte Energiestandards oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen erreichen oder eine Vorreiterrolle im Bereich des nachhaltigen Bauens und Sanierens einnehmen. Bewerbungsunterlagen und Nachweise können online hier, per E-Mail an gruene-nummer@lena-lsa.de oder per Post bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht werden.

Künftig klimaneutral wohnen

Mit dem Neubau oder einer (Komplett-)Sanierung legen Eigentümerinnen und Eigentümer den energetischen Grundstein für mehrere Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig im Planungsprozess mit energetischen Standards zu beschäftigen und gemeinsam mit qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern einen geförderten Effizienzhaus-Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anzustreben und/oder einen Fokus auf nachhaltige Rohstoffe für die Bausubstanz zu legen.
So zieht beispielsweise ein Effizienzhaus 55 bei gleicher Anlagentechnik und gleichen Begebenheiten eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um ca. 26 Prozent nach sich. Im Falle eines Effizienzhauses 40 sind es sogar ca. 41 Prozent. Die technischen Möglichkeiten zur Erreichung solcher Standards sind vielfältig und können mithilfe versierter Planerinnen und Planer individuell an die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden.

Jetzt schon an später denken…

Aber auch künftige Bauleute und Sanierer können eine Bewerbung um die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt bereits in ihre Vorüberlegungen einbeziehen. Sprechen Sie bei Ihren Bau- oder Sanierungsvorhaben die Beteiligten aus der Zunft der Energieberater, Architekten oder Ingenieure sowie der Handwerkerschaft gezielt auf die erforderlichen Energiestandards für die Auszeichnung mit der Grünen Hausnummer an! Es besteht ferner die Möglichkeit, im Rahmen eines durch den Bund geförderten, individuellen Sanierungsfahrplanes konkret auf den benötigten Energiestandard hinzuweisen. Dies erleichtert die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Über das Klimapaket ist das Heizen mit fossilen Energien wie Öl und Gas mit einem CO2-Preis belegt. Dieser ist national bis 2025 festgeschrieben, wird aber ab 2026 in das europäische Emissionshandelssystem integriert und bildet sich dann am Markt. Die Kosten für das fossile Heizen werden also ein Stück weit unsicherer. Daher lohnt es sich, die Energieeffizienz des Gebäudes und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben.

… auch bei großen Wohngebäuden und wohnähnlichen Gebäuden sowie beheizten Nichtwohngebäuden

Die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt zeichnet kleine Wohngebäude mit bis zu fünf und seit 2021 auch große Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten aus, die nach dem 1. Januar 2016 bzw. 1. November 2020 energieeffizient gebaut oder saniert wurden. Seit 2023 werden darüber hinaus auch wohnähnliche Gebäude (Pflegeeinrichtungen, Hotels, Herbergen, …) sowie beheizte Nichtwohngebäude (Bürogebäude, Restaurants, …) ausgezeichnet, welche die definierte Anforderungen erfüllen.
Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen gelten jeweils unterschiedliche Energiestandards. Die Einhaltung der Kriterien ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Eigentümerinnen und Eigentümer, die besonderen Wert auf nachhaltige ökologische Baustoffe, innovative Technik oder eine architektonisch gelungene Umsetzung von Energieeffizienz bei Neubau oder Sanierung gelegt haben, können sich ebenfalls bewerben und die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS erhalten. Eine Fachjury entscheidet in diesem Einzelfall über die Vergabe des zusätzlichen Prädikats „PLUS“.

Bewerbungen laufend möglich

Zur Bewerbung um die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt sind alle Neubauten und Sanierungen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung einen der unten aufgeführten Energiestandards erreicht haben. Eine Inanspruchnahme der zugehörigen Fördermittel ist nicht zwingend erforderlich.
Die Kampagne „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wird durch die Handwerkskammern Halle und Magdeburg, die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie die Verbände der Wohnungswirtschaft bzw. der Wohnungsgenossenschaften unterstützt und fachlich begleitet.
Die folgende Übersicht fasst die Anforderungen zur Bewerbung um die Grüne Hausnummer für die unterschiedlichen Gebäudetypen zusammen.

Anforderungen für die Auszeichnung mit einr Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt

kleine Wohngebäude (< 5 WE)

große Wohngebäude (> 5 WE)

wohnähnliche Gebäude

beheizte Nichtwohngebäude

Neubau

Effizienzhaus 401 oder besser Effizienzhaus 55 oder besser

Komplettsanierung

Effizienzhaus 85 oder besser Effizienzhaus 100 oder besser

Einzelmaßnahmen

erfüllen der 3-2-Regel2 erfüllen der 8-4-Regel3

Maßnahmen ab

1. November 2020 1. Januar 2016
1 „Effizienzhaus“ definiert einen energetischen Standard für Gebäude und orientiert sich am sogenannten Referenzgebäude, welches den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.
2 mind. 3 Einzelmaßnahmen, davon 2 die Gebäudehülle betreffend (s. Bewerbungsformular)
3 mind. 8 Wertungspunkte, davon 4 die Gebäudehülle betreffend (s. Bewerbungsformular)

Machen Sie mit, werden Sie Energiegewinner!