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Die Auszeichnung „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer neu erbauter oder sanierter Wohngebäude, die zum Zeitpunkt der Bewerbung definierte Energiestandards oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen erreichen und somit eine Vorreiterrolle im Bereich des energieeffizienten und nachhaltigen Bauens und Sanierens einnehmen.
Jetzt schon an später denken
Aber auch künftige Bauleute und Sanierer können eine Bewerbung um die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt bereits in ihre Vorüberlegungen einbeziehen. Sprechen Sie bei Ihren Bau- oder Sanierungsvorhaben die Beteiligten aus der Zunft der Energieberater, Architekten oder Ingenieure sowie der Handwerkerschaft gezielt auf die erforderlichen Energiestandards für die Auszeichnung mit der Grünen Hausnummer an! Es besteht ferner die Möglichkeit, im Rahmen eines durch den Bund geförderten, individuellen Sanierungsfahrplanes konkret auf den benötigten Energiestandard hinzuweisen. Dies erleichtert die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder aus der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
… auch bei großen Wohngebäuden
Die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt zeichnet kleine Wohngebäude mit bis zu fünf und seit 2021 auch große Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten aus, die nach dem 1. Oktober 2009 energieeffizient gebaut oder saniert wurden. Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen gelten jeweils unterschiedliche Energiestandards in Anlehnung an die KfW-Effizienzhäuser. Die Einhaltung der Kriterien ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Auf dieser Basis entscheidet die Jury über die Preiswürdigkeit. Bewerbungsbogen und Nachweise können online hier, per E-Mail an gruene-nummer@lena-lsa.de oder per Post bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH eingereicht werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die besonderen Wert auf nachhaltige ökologische Baustoffe, innovative Technik oder eine architektonisch gelungene Umsetzung von Energieeffizienz bei Neubau oder Sanierung gelegt haben, können sich ebenfalls bewerben und die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS erhalten. Hierüber entscheidet ebenfalls die Jury im Einzelfall.
Zukunftsfähige Energiestandards für alle
Gebäude beinhalten ein großes Energiesparpotenzial: etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Bis zum 01. Juli 2021 erfolgte eine Umstrukturierung der Systematik für Förderungen energieeffizienter Neubauten und Sanierungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die folgende Übersicht veranschaulicht die Unterschiede zwischen alter und neuer Fördersystematik der KfW. Der (Tilgungs-)Zuschuss je Wohnung ist künftig in den neuen Klassen Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit gegenüber dem standardmäßigen KfW-Effizienzhaus um jeweils 2,5 Prozent erhöht.
Energiestandards für die Bewerbung um die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt:
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bis 30.06.2021 |
ab 01.07.2021 |
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Neubau |
Sanierung |
Neubau |
Sanierung |
55 | 115 | 55 | 100 |
40 | 100 | 55 EE od. NH | 85, 85 EE |
40 Plus | 85 | 40 | 70, 70 EE |
Effizienzhaus Plus | 70 | 40 EE od. NH | 55, 55 EE |
Passivhaus | 55 | 40 Plus | 40, 40 EE |
Sonnenhaus | Denkmal | Denkmal | |
Denkmal EE |
EE =Erneuerbare-Energien-Klasse | NH = Nachhaltigkeits-Klasse
Bewerbungen laufend möglich
Zur Bewerbung um die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt sind alle Neubauten und Sanierungen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung einen der jeweiligen Energiestandards der KfW-Effizienzhäuser erreicht haben. Eine Inanspruchnahme der zugehörigen Fördermittel ist nicht zwingend erforderlich.
Die Kampagne „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wird durch die Handwerkskammer Halle und die Handwerkskammer Magdeburg, die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie die Verbände der Wohnungswirtschaft bzw. der Wohnungsgenossenschaften unterstützt und fachlich begleitet.
Der Wärmebedarf in deutschen Haushalten ist durchschnittlich viermal größer als der Strombedarf. Weniger als 15 Prozent davon werden derzeit aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Diese Zahlen machen vor allem eines deutlich: Ohne eine erhebliche Verminderung des Energiebedarfs durch bessere Gebäudedämmungen und effiziente Anlagentechnik wird es nicht möglich sein, den Wärmebedarf ökologisch zu decken und das Klima zu schützen.
Künftig klimaneutral wohnen
Mit dem Neubau oder einer (Komplett-)Sanierung legen Eigentümerinnen und Eigentümer den energetischen Grundstein für mehrere Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig im Planungsprozess mit energetischen Standards zu beschäftigen und gemeinsam mit qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern einen geförderten Effizienzhaus-Standard der KfW anzustreben und/oder einen Fokus auf nachhaltige, nachwachsende Rohstoffe für die Bausubstanz zu legen.
So zieht beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 55 bei gleicher Anlagentechnik und gleichen Begebenheiten eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um ca. 26 Prozent nach sich. Im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 sind es sogar ca. 41 Prozent. Die Möglichkeiten zur Erreichung eines solchen Standards sind vielfältig und können mithilfe versierter Planerinnen und Planer individuell an die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wohnungswirtschaft vielfältige Lösungsansätze aufzuzeigen und für ihr überdurchschnittliches Engagement zu würdigen, wurde die Kampagne „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ ins Leben gerufen.